In der privaten Krankenversicherung sind Auslandsleistungen für
Krankheitskosten in Europa mitversichert. Andere Regelungen gelten für
das außereuropäische Ausland. Hier gilt in der Regel 1 Monat
Versicherungsschutz. Dies kann auf maximal 2 Monate verlängert werden,
wenn ein Rücktransport ohne Gesundheitsgefährdung nicht möglich ist.
Für Aufenthalte im außereuropäischen Ausland können aber auch besondere
Vereinbarungen getroffen werden. Für darüber hinausgehenden
Versicherungsschutz (z.B. Krankenrücktransport) und für gesetzlich
Versicherte ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung
oder Auslandskrankenversicherung
ist zu empfehlen.