Thema: Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung

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Das Wort Beitragsbemessungsgrenze wird  immer wieder verwechselt mit dem Begriff der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die das Maß ist  für die gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherungspflicht.
Die Höhe des Betrages liegt bei derzeit (2004) 3.862,50 monatlich, was umgerechnet einem Jahresbruttoeinkommen von 46.350,- Euro entspricht. 

Für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht die Möglichkeit der Wahl zwischen einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen KV oder dem Wechsel in die private KV.

Falls Sie die sog. "Beitragsbemessungsgrenze" überschreiten, können Sie hier einen direkten Vergleich der Anbieter von privaten Krankenversicherungen unter Krankenversicherungsvergleich anfordern.
Unsere Spezialisten ermitteln die für Sie passenden Tarifmodelle kostenlos und unverbindlich.

Eine allgemeine Übersicht zum Thema Vergleich private Krankenversicherung finden Sie auf der Startseite.

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