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Thema Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
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Das Wort Beitragsbemessungsgrenze wird immer wieder verwechselt mit
dem Begriff der Jahresarbeitsentgeltgrenze, die das Maß ist für die
gesetzlich vorgeschriebene Krankenversicherungspflicht.
Die Höhe des Betrages liegt bei derzeit (2004) 3.862,50
monatlich, was umgerechnet einem Jahresbruttoeinkommen von 46.350,- Euro
entspricht.
Für Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen über der
Jahresarbeitsentgeltgrenze besteht die Möglichkeit der Wahl zwischen einer
freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen KV oder dem Wechsel in die private
KV.
Falls Sie die sog. "Beitragsbemessungsgrenze" überschreiten, können
Sie hier einen direkten Vergleich der Anbieter von privaten Krankenversicherungen
unter Krankenversicherungsvergleich
anfordern.
Unsere Spezialisten ermitteln die für Sie passenden
Tarifmodelle kostenlos und unverbindlich.
Eine allgemeine Übersicht zum Thema Vergleich private Krankenversicherung finden Sie auf der Startseite.
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