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Thema Krankenversicherung
Kündigung bei Vergleich-zur-Krankenversicherung.de,
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Ein Vertrag bei der privaten KV kann grundsätzlich zum Ablauf eines jeden
Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten
Vertragsdauer, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Außer
dieser Regelung gibt es noch das außerordentliche Kündigungsrecht, bei
Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (z.B.
Beitragserhöhungen, Erhöhung der Selbstbeteiligung) oder bei Eintritt
der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht.
In der gesetzlichen Krankenversicherung
(seit 1. Januar 2004) besteht dann ein Recht auf Kündigung, wenn die
Krankenkasse ihren Beitragssatz erhöht. In diesem Fall muss keine
Bindungsfrist beachtet werden, so dass es unerheblich ist, wie lange das
Mitglied bereits bei der Kasse versichert war.
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Eine allgemeine Übersicht zum Thema Vergleich private Krankenversicherung finden Sie auf der Startseite.
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