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Wichtiges zum Thema Krankenversicherung
privat
Die private Krankenversicherung arbeitet nach dem
Individualversicherungsprinzip und nicht wie die gesetzliche KV nach dem
Umlageprinzip. Die Beiträge hängen von dem individuellen Risiko ab und
nicht nach der Höhe der Bezüge. Der Beitritt zur privaten KV ist stets
freiwillig. Anders als in der gesetzlichen KV bietet sie Kostenerstattung
und nicht Sachleistungen.
Die privat KV steht in Vertragsbeziehungen nur zu den
Versicherungsnehmern, nicht zu Ärzten, Krankenhäusern, Apothekern und
anderen Personen sowie Einrichtungen des Gesundheitswesens. Der Umfang des
privat Krankenversicherungsschutzes ist gesetzlich nicht vorgeschrieben,
er kann vielmehr vom Versicherungsnehmer aufgrund des differenzierten
Tarifangebotes weitgehend selbst bestimmt werden.
Die Beitragshöhe ist abhängig vom Eintrittsalter und Geschlecht, von
eventuellen Vorerkrankungen und Anzahl der zu versichernden Personen.
Fordern Sie hierzu einfach unseren kostenlosen
Krankenversicherungsvergleich an.
Eine private Vollversicherung ist nur dann möglich, wenn keine
gesetzliche Versicherungspflicht besteht; sonst bleibt nur die Wahl der Krankenzusatzversicherung.
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