Thema Krankenversicherungen
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Gesetzliche Krankenversicherungen entstanden aus den sog. Hilfskassen. Die
1. Gesetzliche Grundlage war das Hilfskassengesetz vom 07.04.1876. Im
Jahre 1881 verwirklicht Bismarck die Idee der Sozialversicherung. Die
Geburtsstunde der gesetzlichen Krankenversicherung war 1883 die
Krankenversicherung der Arbeitnehmer.
Das Prinzip der gesetzlichen KV ist das
Solidaritätsprinzip:
Die Beiträge richten sich nach dem
Arbeitsentgelt. Die medizinische Versorgung ist für alle gleich. Die
Beiträge richten sich nicht nach individuellem Risiko, sondern es findet
ein Risikoausgleich zwischen krank u. gesund, sowie ein Solidarausgleich
zwischen alt und jung statt.
Eine allgemeine Übersicht zum Thema Krankenversicherung finden Sie auf der Startseite.
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