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Thema Krankenversicherungsrecht
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Unter Krankenversicherungsrecht versteht man alle gesetzlichen
Bestimmungen zur Abdeckung der Kosten für ambulante und stationäre
Behandlung bei Krankheit, für Krankenhilfe, Einkommensausfall bei
Krankheit, Mutterschaftshilfe, Schwangerschaftsabbruch nach
Indikationsstellung durch eine Gutachterkommission, Sterilisation,
Sterbegeld und Familienhilfe sowie Rehabilitation; maßgeblich sind v.a.
die RVO und die gesetzliche Regelung der Personenversicherungen bei
freiwillig Krankenversicherten. (Quelle: Roche Lexikon Medizin, 4.
Auflage; © Urban & Fischer Verlag, München 1999)
Dazu können Sie bei uns einen kostenlosen Krankenversicherungsvergleich
anfordern. Unsere Spezialisten ermitteln im Vergleich die für Sie passenden
Tarifmodelle kostenlos und unverbindlich.
Eine allgemeine Übersicht zum Thema Krankenversicherungen finden Sie
auch auf unseren anderen Seiten.
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