Thema: Kündigung Krankenversicherung

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Wissenswertes zur Kündigung Krankenversicherung
 
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Bei der privaten Krankenversicherung kann grundsätzlich zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens aber zum Ablauf der Vertragsdauer. Es muss dann mit einer Frist von drei Monaten die Kündigung erfolgen. Zusätzlich zu dieser Regelung, gibt es auch noch das außerordentliche Kündigungsrecht. Dieses gilt bei Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, wie Beitragserhöhungen oder Erhöhung der Selbstbeteiligung, und natürlich auch bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht.

In der gesetzlichen KV besteht seit Januar 2004 ein Recht zur Kündigung, wenn die Krankenkasse ihre Beiträge erhöht. In diesem Fall muss man keine Bindungsfrist beachten, und es ist unerheblich, wie lange ein Mitglied bereits in der Kasse versichert war. 

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