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Thema Kündigung Krankenversicherung
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Bei der privaten Krankenversicherung kann grundsätzlich zum Ablauf eines jeden
Versicherungsjahres gekündigt werden, frühestens aber zum Ablauf der
Vertragsdauer. Es muss dann mit einer Frist von drei Monaten die Kündigung
erfolgen. Zusätzlich zu dieser Regelung, gibt es auch noch das außerordentliche
Kündigungsrecht. Dieses gilt bei
Änderungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, wie
Beitragserhöhungen oder Erhöhung der Selbstbeteiligung, und natürlich
auch bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht.
In der gesetzlichen KV besteht seit Januar 2004 ein Recht zur Kündigung, wenn die
Krankenkasse ihre Beiträge erhöht. In diesem Fall muss man keine
Bindungsfrist beachten, und es ist unerheblich, wie lange ein Mitglied bereits
in der Kasse versichert war.
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