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Thema
private Krankenversicherung Studenten
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Studenten, die an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen bzw.
an Fachhochschulen eingeschrieben sind, sind bis zum 14. Fachsemesters,
längstens bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, pflichtversichert. In
der Regel sind sie bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres über die
Familienversicherung der Gesetzlichen Krankenversicherung bei ihren Eltern
kostenlos mitversichert. Für Studenten, die als Ehegatten
familienversichert sind, gibt es keine Altersbeschränkung. Die
Mitgliedschaft beginnt mit dem Tag der Einschreibung bzw. Rückmeldung und
endet dann einen Monat nach Ende des letzten Semesters bzw. bei der
Exmatrikulation. Im Anschluss ist prinzipiell eine freiwillige
Krankenversicherung möglich.
Eine allgemeine Übersicht zum Thema private Krankenversicherung finden Sie auf der Startseite.
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