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Die sog. "ambulanten Behandlungen" werden durch Ärzte bzw.
Heilbehandler (wie z.B. den Heilpraktiker) durchgeführt oder verordnet.
Auch Untersuchungen, Impfungen und Medikamente zählen dazu. Ausgenommen
sind Behandlungen im Zahnbereich und und stationäre Behandlungen im
Krankenhaus.