Frühförderung - Wird der Anspruch auf eine Heilmittelversorgung durch
den Anspruch auf Frühförderung eingeschränkt ?
Im Prinzip nicht, denn der Anspruch auf eine Heilmittelversorgung wird
durch den Anspruch auf Frühförderung nicht eingeschränkt.
Wichtig :
Allerdings dürfen Heilmittel nicht verordnet werden, wenn diese im
Rahmen der Frühförderung als therapeutische Leistung bereits erbracht
werden.
Heilmittelversorgung bedeutet:
Zur Krankenbehandlung zählt neben der ärztlichen Behandlung auch die
Versorgung mit medizinisch notwendigen Heilmitteln.
Heilmittel werden eingesetzt, um Krankheiten zu heilen, ihre
Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Zu Heilmitteln gehören Dienstleistungen wie zum Beispiel die
physikalische Therapie (Massagen, Krankengymnastik), die Stimm-, Sprech-
und Sprachtherapie und die Ergotherapie.
Weitere Infos zum Thema Heilmittel
finden Sie in unserem Lexikon.
|