Frühförderung Heilmittelversorgung

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Wichtiges zum Thema kurz zusammengefasst :
Frühförderung - Wird der Anspruch auf eine Heilmittelversorgung durch den Anspruch auf Frühförderung eingeschränkt ?  

Im Prinzip nicht, denn der Anspruch auf eine Heilmittelversorgung wird durch den Anspruch auf Frühförderung nicht eingeschränkt. 

Wichtig : 

Allerdings dürfen Heilmittel nicht verordnet werden, wenn diese im Rahmen der Frühförderung als therapeutische Leistung bereits erbracht werden. 

Heilmittelversorgung bedeutet: 

Zur Krankenbehandlung zählt neben der ärztlichen Behandlung auch die Versorgung mit medizinisch notwendigen Heilmitteln. 

Heilmittel werden eingesetzt, um Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhindern oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

 Zu Heilmitteln gehören Dienstleistungen wie zum Beispiel die physikalische Therapie (Massagen, Krankengymnastik), die Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie und die Ergotherapie.

Weitere Infos zum Thema Heilmittel finden Sie in unserem Lexikon.

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