Gemeinsamer Bundesausschuss - Ärzte und Krankenkassen
Nur wer vergleicht spart !
Wissenswertes zum Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen
Zahlen Sie auch zuviel für Ihre Krankenversicherung ?
Nerven Sie steigende Beiträge und sinkende Leistungen ?
Handeln Sie jetzt und vergleichen Sie hier kostenlos.
Gemeinsame Bundesausschuss - Ärzte und Krankenkassen
Weshalb ist eigentlich der Gemeinsame Bundesausschuss für die
Neufassung der Heilmittel-Richtlinien zuständig?
Im Recht der Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch V) werden die
Leistungsansprüche der Versicherten und der Behandlungsumfang in der
gesundheitlichen Versorgung nur generell und abstrakt geregelt.
Die Einzelheiten bestimmen die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung der
Ärzte und Krankenkassen in Richtlinien im Gemeinsamen Bundesausschuss.
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Gültigkeit zum 01.07.2004 die
Neufassung der Richtlinien für die Versorgung mit Heilmitteln (z. B.
Physiotherapie, Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie)
verabschiedet.
Weitere Infos zum Thema Heilmittel
finden Sie in unserem Lexikon.