Gemeinsamer Bundesausschuss - Ärzte und Krankenkassen

Nur wer
vergleicht
spart !

Wissenswertes zum Bundesausschuss Ärzte und Krankenkassen

 

Zahlen Sie auch zuviel für Ihre Krankenversicherung ? 
Nerven Sie steigende Beiträge und sinkende Leistungen ?
Handeln Sie jetzt und vergleichen Sie hier kostenlos.

» Krankenversicherungsvergleich anfordern !

 

private Krankenversicherung

Wichtiges zum Thema kurz zusammengefasst :
Gemeinsame Bundesausschuss - Ärzte und Krankenkassen

Weshalb ist eigentlich der Gemeinsame Bundesausschuss für die Neufassung der Heilmittel-Richtlinien zuständig?

Im Recht der Krankenversicherung (Sozialgesetzbuch V) werden die Leistungsansprüche der Versicherten und der Behandlungsumfang in der gesundheitlichen Versorgung nur generell und abstrakt geregelt.

Die Einzelheiten bestimmen die Partner der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte und Krankenkassen in Richtlinien im Gemeinsamen Bundesausschuss.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat mit Gültigkeit zum 01.07.2004 die Neufassung der Richtlinien für die Versorgung mit Heilmitteln (z. B. Physiotherapie, Krankengymnastik, Ergotherapie oder Logopädie) verabschiedet.

Weitere Infos zum Thema Heilmittel finden Sie in unserem Lexikon.

Krankenversicherungsvergleich  
Krankenversicherungsvergleich
private Krankenversicherung

Krankenversicherungen :

 » Krankenversicherungen

 » private Krankenversicherung

 » gesetzliche Krankenversicherung

 » Krankenzusatzversicherung

 » Reisekrankenversicherung


Unser Service :

 » Nutzen Sie den kostenlosen :

  Krankenversicherungsvergleich   Krankenversicherungsvergleich

 » Fragen und Antworten :

  Krankenversicherung   Krankenversicherungslexikon

 » Als Alternative zum Vergleich :

  Beratung   telefonische Beratung

 

Weitere Infos :

  Versicherungartikel   Versicherungartikel
  Krankenversicherer   Liste der Krankenversicherer
  Nutzungsbedingungen   Nutzungsbedingungen
  Impressum   Impressum