|
Habe ich Anspruch auf eine Behandlung mit Heilmitteln ?
Als Versicherte bzw. Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung
haben Sie Anspruch auf Heilmittel.
Dieser Anspruch ist sehr eingeschränkt !!!
Das sind zum Beispiel Krankengymnastik, Massage, Bewegungs- und
Beschäftigungstherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.
Heilmittel darf Ihnen nur eine Ärztin oder ein Arzt verordnen.Hier sollten Sie mit Ihrer Krankenversicherung sprechen !!!
Und auch nur dann, wenn die Heilmittel notwendig sind, d. h. wenn Sie eine
bestehende Krankheit heilen oder lindern helfen.
Oder Pflegebedürftigkeit verhindert oder die gesundheitliche Entwicklung
eines Kindes ohne Heilmittelanwendung ernsthaft gefährdet ist.
Nach der ärztlichen Verordnung dürfen die Heilmittel ausschließlich von
zugelassen Heilmittelerbringern wie Ergo- oder Logotherapeuten geleistet
werden.
Weitere Infos zum Thema Heilmittel
finden Sie in unserem Lexikon.
|
|
|