Heilmittel Anspruch

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Wissenswertes zum Thema Heilmittel Anspruch

 

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Wichtiges zum Thema kurz zusammengefasst :
Habe ich Anspruch auf eine Behandlung mit Heilmitteln ?  

Als Versicherte bzw. Versicherter der gesetzlichen Krankenversicherung haben Sie Anspruch auf Heilmittel.

Dieser Anspruch ist sehr eingeschränkt !!!

Das sind zum Beispiel Krankengymnastik, Massage, Bewegungs- und Beschäftigungstherapie, Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie.

Heilmittel darf Ihnen nur eine Ärztin oder ein Arzt verordnen.Hier sollten Sie mit Ihrer Krankenversicherung sprechen !!!

Und auch nur dann, wenn die Heilmittel notwendig sind, d. h. wenn Sie eine bestehende Krankheit heilen oder lindern helfen.

Oder Pflegebedürftigkeit verhindert oder die gesundheitliche Entwicklung eines Kindes ohne Heilmittelanwendung ernsthaft gefährdet ist.

Nach der ärztlichen Verordnung dürfen die Heilmittel ausschließlich von zugelassen Heilmittelerbringern wie Ergo- oder Logotherapeuten geleistet werden.

Weitere Infos zum Thema Heilmittel finden Sie in unserem Lexikon.

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