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Kann ich mir Heilmittel auch langfristig verordnen lassen ?
Ja, aber nur mit Genehmigung Ihrer Krankenkasse.
Auch nach Überschreiten der in den Heilmittel-Richtlinien geregelten
Gesamtverordnungsmengen für einzelne Diagnosegruppen ist eine Fortsetzung
der Heilmittelbehandlung möglich, wenn dies medizinisch notwendig
erscheint.
So erhalten beispielsweise Kinder mit einer schweren spastischen
Lähmung, Schlaganfallpatienten oder Patienten mit einer schweren Multiplen
Sklerose die notwendige Behandlung ohne Unterbrechung und ohne weiteren
bürokratischen Aufwand.
Für eine langfristige Verordnung von Heilmitteln ist die Genehmigung
Ihrer Krankenkasse notwendig.
Damit sicher gestellt ist, dass durch das Genehmigungsverfahren bei der
Krankenkasse keine Behandlungsunterbrechungen entstehen, übernimmt diese
unabhängig vom Ergebnis der Entscheidung über die Genehmigung bis zu
ihrer Entscheidung die Kosten für die vom Vertragsarzt verordneten und vom
Heilmittelerbringer erbrachten Leistungen
Weitere Infos zum Thema Heilmittel
finden Sie in unserem Lexikon.
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