|
Heilmittel-Richtlinien - Neufassung - Warum war eine Neufassung der
Heilmittel-Richtlinien durch den Gemeinsamen Bundesausschuss notwendig ?
Patientinnen und Patienten sollen bei jeder Erkrankung die erforderliche
Versorgung erhalten.
Dies schließt auch die Versorgung mit Heilmitteln ein.
Die Ausgaben für Heilmittel sind jedoch seit 2001 um über 20 Prozent
gestiegen, ohne dass hierfür zwingende medizinische Gründe erkennbar
waren.
Ursächlich für den überproportionalen Ausgabenanstieg waren vielmehr
Probleme in der praktischen Anwendung der Heilmittel-Richtlinien.
So gab es nicht nur unterschiedliche Verordnungsmengenvorgaben, sondern
auch eine Vielzahl verschiedener Einzeldiagnosen:
1.) im Bereich physikalische Therapie allein für das Bewegungssystem 53
mögliche Diagnosen.
2.) Für Ärzte und Patienten gleichermaßen kompliziert und aufwändig
erwiesen sich zudem die Vorgaben für die Verordnung von Heilmitteln
(Erstverordnung, 1. und 2. Folgeverordnung, Langfristverordnung im
Regelfall und begründungspflichtige Verordnung außerhalb des Regelfalls).
3.) Die Kombination mit jeweils völlig unterschiedlichen Verordnungsmengen
sorgte für eine unübersichtliche Vielzahl verschiedener
Verordnungsregeln.
Die Neufassung der Heilmittel-Richtlinien schafft hier Abhilfe und sorgt
für mehr Übersichtlichkeit und damit auch mehr Wirtschaftlichkeit bei der
Versorgung mit Heilmitteln.
Weitere Infos zum Thema Heilmittel
finden Sie in unserem Lexikon.
|
|
|