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Zuzahlung - Wie viel muss ich bei Heilmitteln zuzahlen ?
Als gesetzlich Krankenversicherter haben Sie in der Regel eine
Kostenbeteiligung.
Bei Heilmitteln gehen 10 Prozent der Kosten des Mittels zuzüglich 10
Euro
je Verordnung auf Ihr Konto.
Damit wird die Zuzahlung bei Heilmitteln gegenüber früher von 15 auf
10 Prozent der Kosten des Heilmittels abgesenkt und eine zusätzliche
Zuzahlung von 10 Euro je Verordnung eingeführt, die mehrere Anwendungen
umfassen kann.
Bei den Zuzahlungen gibt es Möglichkeiten sich befreien zu lassen
hierzu gibt es
Informationen von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
Weitere Infos zum Thema Heilmittel
finden Sie in unserem Lexikon.