|
Heilmitteltherapie - Warum dürfen Behandlungen mit Heilmitteln nur bis
zu einer bestimmten Menge verordnet werden ?
Um die Qualität und den Erfolg der Behandlung zu sichern, gilt für
alle Maßnahmen der Heilmitteltherapie, dass der behandelnde Arzt vor einer
Folgeverordnung den bisherigen Behandlungserfolg überprüft.
Er überzeugt sich vom Zustand der Patientin bzw. des Patienten und
entscheidet mit ihr bzw. ihm gemeinsam über den weiteren Verlauf der
Behandlung.
Besonders wichtig für eine Fortsetzung der Behandlung ist die
Motivation und Mitarbeit des Patienten.
Die maximale Verordnungsmenge beträgt deshalb pro Verordnungsblatt
(Rezept) im Regelfall sechs Einheiten für die physikalische Therapie und
zehn Einheiten für Maßnahmen der Ergotherapie sowie der Stimmen-, Sprech-
und Sprachtherapie.
Ausnahmen:
Wenn die medizinische Notwendigkeit hierfür gegeben ist sind Ausnahmen
möglich.
Beispielsweise für einen Patienten nach einem Schlaganfall....
Weitere Infos zum Thema Heilmittel
finden Sie in unserem Lexikon.
|
|
|