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Welche Nachteile hat die PKV?

Die PKV stellt ein gleichwertiges Pendant zur GKV dar und bietet zunächst eine Reihe von Vorteilen. Hierzu gehört beispielsweise, dass ein meist deutlich umfangreicheres Leistungsangebot zur Verfügung steht und diese Leistungen über die gesamte Vertragsdauer hinweg vertraglich garantiert sind.

Daneben hat der Versicherungsnehmer freie Wahl hinsichtlich der Ärzte und Krankenhäuser, die er konsultiert, und kann die Höhe seiner Versicherungsprämie durch eine individuell zusammenstellbare Leistungspalette sowie die mögliche Vereinbarung einer Selbstbeteiligung unmittelbar beeinflussen. Allerdings steht die PKV auch im Zusammenhang mit einigen Nachteilen. Der größte Nachteil für viele ist sicherlich, dass für sie eine Vollversicherung in der PKV nicht möglich ist. PKV GKV Vergleichen lohnt sich. Diese setzt nämlich voraus, dass der Versicherungsnehmer in der GKV nicht versicherungspflichtig ist, was dann der Fall ist, wenn er sein Einkommen aus einer selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielt, verbeamtet ist oder Anspruch auf Beihilfe hat oder als Arbeitnehmer ein Einkommen erwirtschaftet, dass die Pflichtversicherungsgrenze in mehr als drei aufeinanderfolgenden Jahren überschritten hat. Ein weiterer Nachteil kann sich daraus ergeben, dass die Beitragsberechnung in der PKV auf einer risikogerechten Kalkulation beruht, wobei sich dies insbesondere dann nachteilig auswirken kann, wenn der Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss bereits ein bestimmtes Alter erreicht hat oder bestimmte Vorerkrankungen mitbringt.

Im Zuge der Ermittlung der Beitragshöhe stellt die PKV Faktoren wie Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand oder gewünschter Versicherungsumfang dem Kostenrisiko gegenüber, das sich durch die Aufnahme des Versicherungsnehmers ergibt. Je höher die Kosten sind, die der Versicherungsnehmer durch die Inanspruchnahme von Leistungen voraussichtlich verursachen wird, desto höher ist auch sein Beitrag, wobei ein erhöhtes Risiko durch Risikozuschläge ausgeglichen werden kann, während ein zu hohes Risiko zum Abschluss bestimmter Versicherungsleistungen oder der Ablehnung des Antrages im Ganzen führen kann. Ein weiterer Nachteil kann sich insbesondere für Familien ergeben. Die GKV kennt das Modell der Familienversicherung, was bedeutet, dass Familienmitglieder ohne oder mit nur geringem Einkommen kostenfrei mitversichert werden können. Die PKV kennt dieses Modell nicht, da nicht nur jeder Beitrag individuell ermittelt wird, sondern auch jede Mitgliedschaft auf einem eigenständigen Vertrag mit separatem Beitrag beruht. Die Leistungen, die der Versicherungsnehmer in Anspruch nimmt, werden nach dem Kostenerstattungsprinzip abgerechnet, was bedeutet, dass die PKV die tatsächlich entstandenen Kosten rückwirkend an den Versicherungsnehmer erstattet.

Dies hat zwar die Vorteile, dass aufgrund des nicht benötigen Behandlungsvertrages zwischen Krankenkasse und Leistungserbringer freie Arztwahl sowie freie Wahl der Gestaltung der Behandlung besteht und der Versicherungsnehmer wegen der höheren Geldleistungen, die sich aus der Gebührenordnung ergeben, bevorzugt behandelt wird. Nachteilig kann sich allerdings auswirken, dass der Versicherungsnehmer die Arztrechnung in jedem Fall begleichen muss, selbst wenn die PKV die Kosten beispielsweise aufgrund von Wartezeiten oder vereinbarten Leistungsstaffelungen nicht übernimmt.

 

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