Das Internet bietet heutzutage nahezu unbegrenzte Möglichkeiten, welche auch auf die Suche nach einen Arbeitsplatz zutreffen. Schätzungsweise gibt es im deutschen Bereich mehr als über 1000 Stellenbörsen im Internet, die sich in ihrer Form meist nur gering unterscheiden. Doch der neuste Trend dabei, sind Stellenmärkte bei denen Jobs auf Auktionsbasis angeboten werden.
Sie kennen dies vielleicht von Auftragsauktionen wie my-hammer.de. Bei dieser Form von Stellenbörsen haben Sie die Möglichkeit ihr Stellengesuch oder Stellenangebot als Auktion online zustellen. Das Interessante dabei ist nun, das der Bewerber oder der Arbeitgeber auf das Gehalt bieten kann, Gehalt fällt Stellenangebot und Gehalt steigt Stellengesuch.
Bevor jedoch auf ein Angebot geboten werden kann müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein.
Der Bewerber muß den Arbeitgeber die Bewerbungsunterlagen zusenden. Der Arbeitgeber hat dann die Möglichkeit nach Einsicht der Unterlagen den Bewerber zu einen Onlinebewerbungsgespräch einzuladen, welches via Webcam, Audiounterhaltung oder Textmitteilungen erfolgt. Nach diesen Onlinebewerbungsgespräch entscheidet der Arbeitgeber ob der Bewerber auf das Angebot bieten darf oder nicht.
Das Bieten erfolgt dann nach Ablauf der Bewerbungsfrist, welche sich aus der Dauer der Auktion errechnet. Nach Ablauf der Frist kann sich für das Angebot nicht mehr beworben werden. Bekommt ein Arbeitnehmer den Zuschlag so geht er dann mit den Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis ein, welches Anfangs 3 Monate auf Probe läuft. In dieser Zeit hat der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis ohne Angabe eines Grundes zu beenden.
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