Die Gesundheitsreform und ihre Auswirkung auf die Krankenversicherungen

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Die Gesundheitsreform, die in mehreren Stufen umgesetzt wird, hat einige wesentliche Veränderungen mit sich gebracht, sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung. Zu den grundlegenden Änderungen bei der gesetzlichen Krankenversicherung gehört die Einführung des sogenannten Gesundheitsfonds. Seit Jahresbeginn gibt es einen bundesweit einheitlichen Beitragssatz für alle gesetzlichen Krankenkassen. Die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern fließen dabei in einen gemeinsamen Topf und werden von dort aus an die Krankenkassen verteilt. Erhält eine Krankenkasse mehr Geld, als sie benötigt, muss sie dieses an die Versicherungsnehmer auszahlen, reichen die zugeteilten Mittel nicht aus, können Zusatzbeiträge in begrenztem Umfang erhoben werden. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen wurden im Hinblick auf Impfungen, Eltern-Kind-Kuren, Rehabilitationsmaßnahmen, ambulante Behandlungen in Krankenhäusern und die Palliativmedizin erweitert.

Zeitgleich werden nicht nur zahnmedizinische Untersuchungen, sondern Vorsorgeuntersuchungen im Allgemeinen verbindlich, um bei einer späteren Erkrankung eine vollständige Kostenübernahme sicherzustellen. Neu ist zudem, dass auch gesetzliche Krankenkassen Wahltarife mit beispielsweise Selbstbehalt oder Kostenrückerstattung anbieten dürfen und Hausarzttarife als Option zur Verfügung stellen müssen. Trotz den Erweiterungen des gesetzlichen Versicherungsschutzes liegen die Leistungen aber weit hinter dem Leistungsspektrum einer privaten Krankenversicherung. Insofern gewinnen private Krankenzusatzversicherungen für gesetzlich Pflichtversicherte immer weiter an Bedeutung, denn dadurch wird es möglich, die Lücken der gesetzlichen Grundversorgung bei moderaten Beiträgen zu schließen. Allerdings gibt es auch hier deutliche Preis-Leistungs-Unterschiede, so dass eine private Zusatzkrankenversicherung wie auch eine Vollversicherung erst nach einem unabhängigen Tarif- und Anbietervergleich abgeschlossen werden sollte.

Der gravierendste Unterschied für die private Krankenversicherung ergibt sich durch die Verpflichtung, den Basistarif einzuführen, der dem Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Die Beitragshöhe darf nicht über dem Höchstbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung liegen und Risikozuschläge, Leistungsausschlüsse oder Ablehnungen von Anträgen aufgrund von Vorerkrankungen oder anderen Risikofaktoren sind grundsätzlich nicht möglich. Erschwert wurde der Wechsel für Arbeitnehmer von einer gesetzlichen in eine private Krankenversicherung, denn das Arbeitseinkommen muss mindestens drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze liegen, bevor die Versicherungspflicht erlischt. Freiberufler, Selbstständige und Beamte sind hiervon jedoch nicht betroffen, sondern haben nach wie vor die freie Wahlmöglichkeit.

Einfacher hingegen ist es geworden, von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen privaten Krankenversicherung zu wechseln. So können die Alterungsrückstellungen, die beim bisherigen Versicherer angespart worden sind, in dem Umfang zum neuen Anbieter mitgenommen werden, wie sie bei einer Versicherung im Basistarif angespart worden wären.

 

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